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Revision von Aufnahmemitgliedstaat i.S. der CRR vom 04.03.2020 - 15:27
Aufnahmemitgliedstaat i.S. der CRR
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derjenige Mitgliedsstaat, in dem ein Kreditinstitut i.S. der CRR oder eine Wertpapierfirma i.S. der CRR eine Zweigstelle hat oder Dienstleistungen erbringt (Art. 4 I Nr. 44 CRR).
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