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Revision von Maximalbelastungstheorie vom 15.11.2018 - 17:05

Maximalbelastungstheorie

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    Während die Goldene Bankregel, die Bodensatztheorie sowie die Shiftability-Theorie die Fortführung der Geschäftstätigkeit einer Bank unterstellen, geht die auf Wolfgang Stützel zurückzuführende Maximalbelastungstheorie von einem Run aus, einer Situation also, in der alle Einleger einer Bank ihre Einlagen abziehen. Stützel fordert für einen solchen Fall der extremen Liquiditätsanspannung, dass eine Bank jederzeit in der Lage sein müsse, ihren Auszahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Die zur Erfüllung von Auszahlungsverpflichtungen erforderlichen liquiden Mittel müssten ggf. auch durch die Notveräußerung von Vermögenswerten vor deren Fälligkeit beschafft werden, wobei Verluste entstehen können. Die Verluste, die bei einer vorzeitigen Abtretung von Vermögenswerten entstehen, dürften allerdings nicht größer sein als das Eigenkapital einer Bank.

    Ob derartige Abtretungsverluste durch Eigenkapital gedeckt sind, ist den Überlegungen Stützels zufolge mithilfe einer Einlegerschutzbilanz zu ermitteln. In dieser Testbilanz, die nach den Vorstellungen Stützels von den Geschäftsleitern einer Bank regelmäßig zu erstellen ist, werden – ausgehend von den Werten der Handelsbilanz – die einzelnen Vermögenswerte entsprechend dem wahrscheinlichen Verlust, der bei ihrer Transformation in primärliquide Mittel insbesondere aufgrund der Bonitäts- und Zinsänderungsrisiken entsteht, abgeschrieben. Diese Liquidationsverluste müssen durch das Eigenkapital der Bank gedeckt sein.

    Die Kritik an der Maximalbelastungstheorie gilt einerseits ihrer Praktikabilität. Tatsächlich sind die Abschläge auf die Vermögenswerte aufgrund der Risiken in der Praxis kaum abschätzbar; somit ist eine objektive Überprüfung der Abschläge und die Glaubhaftmachung, dass eine Bank im Extremfall ihren Auszahlungsverpflichtungen nachkommen kann, kaum möglich. Andererseits wird es aber auch als problematisch erachtet, dass Stützel seiner Theorie nicht den Normalfall der Unternehmensfortführung, sondern den Extremfall eines Run zugrunde legt. Die aus der Testbilanz ermittelte angemessene Ausstattung an Eigenkapital muss nach seiner Vorstellung deswegen so dimensioniert sein, dass die gesamten Liquidationsverluste im Maximalbelastungsfall abgedeckt werden können. Geht man jedoch vom Fall der Unternehmensfortführung und damit von der „normalen“ Abwicklung der Geschäfte aus, so werden die dabei auftretenden Verluste geringer sein als bei einer Zwangsliquidation der einzelnen Vermögenspositionen im Run-Fall. Folglich muss eine auf den Extremfall abstellende Eigenkapitalausstattung einer Bank höher sein als das Haftungspotenzial, das im Normalfall erforderlich ist.

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