Deutscher Rechnungslegungs Standard – DRS
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) unter Einbeziehung der fachlich interessierten Öffentlichkeit erarbeitete Empfehlungen zur Konzernrechnungslegung. Die Bekanntgabe erfolgt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Bei Beachtung der Empfehlungen wird gemäß § 342 II HGB die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung vermutet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
negatives Eigenkapital
verbundene Unternehmen
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