Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Deutscher Rechnungslegungs Standard – DRS vom 14.04.2020 - 17:01

Deutscher Rechnungslegungs Standard – DRS

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) unter Einbeziehung der fachlich interessierten Öffentlichkeit erarbeitete Empfehlungen zur Konzernrechnungslegung. Die Bekanntgabe erfolgt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Bei Beachtung der Empfehlungen wird gemäß § 342 II HGB die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung vermutet.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com