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Basel IV
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Im Dezember 2017 haben die Mitglieder des Leitungsgremiums des Baseler Ausschusses für Bankenautsicht die Group of Central Bank Governors and Heads of Supervision (GHOS) die Ergebnisse der Überarbeitung der Bestimmungen von Basel III gebilligt. Da die Änderungen zum Teil recht umfangreich sind, wird häufig auch von „Basel IV" gesprochen. Allerdings verwendet der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht den Begriff „Basel IV" selbst nicht, sondern spricht von der Finalisierung von Basel III oder den Basel-III-Reformen.
Das Basel-III-Reformpaket (Basel IV) beinhaltet die folgenden wesentlichen Änderungen:
- Überarbeitung des Standardansatzes zur Messung des Kreditrisikos, mit dem die Risikosensitivität und Robustheit des bestehenden Ansatzes verbessert werden soll;
- Überarbeitung des Internal Ratings Based Approach (IRBA) für das Kreditrisiko, wobei die Nutzung der fortschrittlichsten Ansätze interner Modelle für Portfolios mit niedrigem Risiko eingeschränkt wird;
- Überarbeitung des Rahmenwerks für das Credit Value Adjustment (CVA) (Credit-Valuation-Adjustment-Risiko); dabei wird der auf internen Modellen basierende Ansatz abgeschafft und ein überarbeiteter Standardansatz eingeführt;
- Einführung eines neu konzipierten Standardansatzes für operationelle Risiken, der die bisherigen Standardansätze sowie die fortgeschrittenen Messansätze ersetzt;
- Überarbeitung der Messung der Leverage Ratio sowie Einführung eines Leverage Ratio-Puffers für global systemrelevante Banken (G-SIBs), wobei letzterer 50 Prozent des bei der jeweiligen Bank zur Anwendung kommenden Kapitalpuffers für global systemrelevante Institute beträgt und die erforderliche Mindest-Leverage Ratio dieser Bank entsprechend erhöht;
- Überarbeitung der Mindesthöhe der risikogewichteten Aktiva (RWA) bei Verwendung interner Modelle (Output Floor); dabei darf die aggregierte Summe der RWA einer Bank nicht weniger als 72,5 Prozent der gesamten unter Verwendung der Standardansätze von Basel III berechneten RWA betragen; der Output Floor wird ab dem 1.1.2022 mit einer Höhe von 50 Prozent eingeführt, steigt dann schrittweise über fünf Jahre (phase-in) sukzessive an und erreicht ab dem 1.1.2027 die volle Höhe von 72,5 Prozent.
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