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Revision von Staatsinsolvenz vom 05.12.2018 - 15:53

Staatsinsolvenz

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    engl. sovereign default; rechtlich nur in wenigen Ländern (z.B. in den USA für Gliedstaaten) geregeltes besonderes Insolvenzverfahren mit dem Ziel der generellen Umschuldung; auch im Völkerrecht ungeachtet von Vorschlägen des IWF bisher nicht näher ausgestaltet. Aus wirtschaftlicher Sicht kann ein Staat ebenso wie ein privater Schuldner überschuldet oder (vorübergehend) zahlungsunfähig sein, im Hinblick auf zu erfüllende staatliche Aufgaben ist aber eine normale Abwicklung nicht angezeigt, sondern es muss eine Sanierung der Staatsfinanzen ggf. unter internationaler Aufsicht erfolgen. 

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