Gesamtkostenquote
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Total Expense Ratio, TER; 1. Begriff: Die Gesamtkostenquote setzt die in einem Geschäftsjahr des Fonds angefallenen Kosten, deren Begleichung zulasten des Fondsvermögens stattfand, mit dem durchschnittlichen Fondsvolumen in dem Jahr ins Verhältnis. Diese Quote ist seit 2003 für jedes Geschäftsjahr zu ermitteln. Die Gesamtkostenquote ist im Rechenschaftsbericht und in der Regel in den Verkaufsunterlagen auszuweisen. Eine ähnliche Ausweispflicht fordert die Securities and Exchange Commission (SEC) von US-Amerikanischen Fonds.
2. Berücksichtigte Kosten: Es werden grundsätzliche alle Kosten bei der Berechnung berücksichtigt, z.B. Managementgebühren, Kosten für das Marketing oder Verwaltungstätigkeiten. Von den Kosten ausgenommen sind lediglich Transaktionskosten. Ebenfalls werden Performance Fees gesondert ausgewiesen. Vom Fonds zu zahlende Sollzinsen werden nicht als Kosten, sondern als Zinseinnahmen mit negativem Vorzeichen betrachtet.
3. Berechnung: Als durchschnittliches Fondsvermögen, zu dem die Kosten ins Verhältnis gesetzt werden, gilt das arithmetische Mittel der Fondsvermögen jeweils am Monatsende. Jedoch können zur Berechnung auch kleinere Intervalle mit festen Stichtagen, z.B. das wöchentliche Fondsvermögen, herangezogen werden. Die Berechnung nach der BVI-Methode ergibt sich dann als
,
wobei die Fondswährung jeweils berücksichtigt werden muss.