Key Investor Information Document (KIID)
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Bei einem Investmentfonds müssen die wesentlichen Anlegerinformationen, die sog. Key Investor Information Documents (KIID), den Kunden vorgelegt werden. Ein KIID wird bei Investmentfonds statt eines Produktinformationsblattes (PIB) verwendet und ersetzt den bisher verwendeten vereinfachten Verkaufsprospekt. Gegenstand eines KIID sind alle wesentlichen Merkmale eines Fonds oder einer Anteilsklasse, um die Art einer Anlage in einen Fonds oder eine Anteilsklasse einschließlich der damit verbundenen Risiken den Anlegern zu vermitteln. Insofern enthalten die Key Investor Information Documents konkret alle wichtigen Informationen hinsichtlich der Kosten, welche der Fonds mit sich bringt, ferner zur Wertentwicklung in der Vergangenheit, zum Inhalt, zum Risiko- und Ertragsprofil sowie zur Funktionsweise des Produkts. Darüber hinaus soll in dem KIID auf Werbung verzichtet werden und sämtliche Erläuterungen sollen plausibel und verständlich für den Kunden dargestellt werden. Das KIID muss vom Emittenten erstellt werden, worunter nicht nur die Betreiber einer Anlageberatung fallen, sondern auch Fondsvermittler.