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Revision von Portfoliokomprimierung vom 30.10.2018 - 14:27

Portfoliokomprimierung

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    Portfolio Compression; eine von vier Risikominderungstechniken der EMIR (European Market Infrastructure Regulation). Finanzielle Gegenparteien (finanzielle Gegenpartei, FC) und nichtfinanzielle Gegenparteien (nichtfinanzielle Gegenpartei, NFC) mit 500 oder mehr gegenüber einer Gegenpartei ausstehenden OTC-Derivatekontrakten, die nicht zentral gecleart werden, müssen über Verfahren verfügen, um regelmäßig und mindestens zweimal pro Jahr zu prüfen, ob zur Verringerung ihres Gegenparteiausfallrisikos eine Portfoliokomprimierung durchgeführt werden kann (Reduzierung der Brutto-Positionen im OTC-Derivateportfolio durch vorzeitige Auflösung von gegenläufigen Geschäften). Diese Verfahren müssen auch geeignet sein, um eine solche Portfoliokomprimierung durchzuführen. Des weiteren muss sichergestellt werden, dass eine stichhaltige Begründung an die zuständigen Behörden geliefert werden kann, wenn die die Betroffenen zu dem Schluss kommen, dass eine Portfoliokomprimierung nicht angemessen ist.

    Vgl. auch Streitbeilegung, Portfolioabgleich, rechtzeitige Bestätigung.

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