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Ergebnisse: 1 - 22 von 22
Rückbürge
Person, die sich einem (ersten) Bürgen für den Fall verbürgt, dass Ersterer aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird. Der Rückbürge leistet dann eine Ausgleichszahlung gegenüber dem ersten Bürgen und hat dann gegenüber dem Hauptschuldner einen Anspruch auf Ersatz. Vgl. auch Nachbürge (Nachbürgschaft). ...
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Bankwirtschaft
(
Kreditgeschäft
)
Rückbürgschaft
Bürgschaft (§ 765 BGB), durch die der Rückbürge einem anderen Bürgen (Haupt-/Erstbürge) gegenüber die Haftung dafür übernimmt, dass der Hauptschuldner dessen Rückgriffsansprüche (§ 774 BGB) erfüllt. ...
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Bankrecht
(
Bankrelevantes Privatrecht
)
Rückgriff
synonym für Regress, spezieller Fall: Wechselrückgriff. ...
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Bankrecht
(
Bankrelevantes Privatrecht
)
Rückindossament
Indossament an eine bereits aus einem Wechsel oder Orderscheck verpflichtete Person (früherer Indossant, Aussteller, Wechsel- bzw. Scheckbürge [Wechselbürgschaft; Scheckbürgschaft], beim Wechsel auch der Akzeptant) mit eingeschränkter Garantiefunktion (Art. 11 III WG;...
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Bankrecht
(
Privates Bankrecht
)
Rücklagen
1. Begriff: Reserven; Bestandteil des Eigenkapitals bzw. Kapitalfonds des Unternehmens, zum Ausgleich von Verlusten oder für Sonderzwecke bestimmt (offene Rücklagen). 2. Inhalt: In der Bilanz von Kapitalgesellschaften werden Kapitalrücklagen sowie Gewinnrücklagen unterschieden. Als...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Rücklagen der Institute
Bestandteil der Eigenmittel, die gemäß Art. 26 I CRR bei Instituten aller Rechtsformen dem harten Kernkapital als Teil des Kernkapitals zugerechnet werden. Aus den Bestandteilen der Eigenmittel ausdrücklich ausgeschlossen werden allerdings Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus...
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Bankrecht
(
Öffentliches Bankrecht
)
Rücklagen der Kreditinstitute
Rücklagen der Institute. ...
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Bankrecht
(
Öffentliches Bankrecht
)
Rücklagen für eigene Anteile
ehemalige Unterkategorie der Gewinnrücklagen. Vor dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz war in eine Rücklage für eigene Anteile ein Betrag einzustellen, der dem auf der Aktivseite der Bilanz für die eigenen Anteile anzusetzenden Betrag entsprach. Inzwischen ist der Nennbetrag, oder,...
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Rücklastschrift
Lastschrift, die „unanbringlich” (nicht buchbar) ist, für die der Zahlstelle kein Abbuchungsauftrag vorliegt, ausreichende Deckung nicht vorhanden ist oder bei der der Zahlungspflichtige der Belastung widersprochen hat. Vgl. auch Lastschriftverkehr. ...
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Bankwirtschaft
(
Zahlungsverkehr
)
Rückscheckgebühr
Scheckrückgabe, Scheckabkommen. ...
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Bankwirtschaft
(
Zahlungsverkehr
)
Rückstellungen
1. Begriff: passive Bilanzposition für bestimmte Verbindlichkeiten oder Verlustrisiken, deren Eintritt und deren Höhe am Bilanzstichtag noch ungewiss ist. Im Gegensatz zu den Verbindlichkeiten erfolgt die Gegenbuchung grundsätzlich als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. 2....
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Bankwirtschaft
(
Rechnungswesen, allgemein
)
Rücktritt vom Vertrag
einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft (Willenserklärung; Gestaltungsrecht), durch das ein Schuldverhältnis in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wird, um den Zustand vor dessen Entstehung wiederherzustellen (§§ 346 ff. BGB). Ein Rücktrittsrecht kann auf...
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Bankrecht
(
Bankrelevantes Privatrecht
)
Rückversicherungsunternehmen
1. Begriff: Rückversicherung ist die Versicherung der Versicherungsunternehmen. Sie wird betrieben entweder durch Versicherer, die neben der Erstversicherung auch die Rückversicherung betreiben, oder durch Versicherer, die ausschließlich dieses Geschäft betreiben (professionelle...
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Bankwirtschaft
(
Versicherungsgeschäft
)
Rückwärtsdarlehen
Umkehrhypothek. ...
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Bankrecht
(
Öffentliches Bankrecht
)
Rückwärtsverteilungsfaktor
finanzmathematische Größe, mit der eine Einmalzahlung zu einem zukünftigen Zeitpunkt n (Kn) unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins in eine wertmäßig äquivalente Zahlungsreihe umgerechnet werden kann, die aus Zahlungen gleicher Höhe in stabilen Intervallen zu den Zeitpunkten 1,2,..,n (Renten) besteht. Kehrwert des Rentenendwertfaktors. Vgl. auch Investitionsrechnung. ...
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Sonstiges
(
Finanzmathematik
)
Rückzahlung
Tilgung des Nominalwertes eines Zinsinstruments durch den Emittenten. Die Tilgung kann in einem Betrag (Bullet Bond, Bullet Issue), nach einem bestimmten Tilgungsplan (z.B. Ratenanleihe, Annuitätenanleihe) oder in Abhängigkeit von einem Index (z.B. Index-Anleihe, Aktienindex-Anleihe, Koppelanleihe, Bull-Bear-Bond, Heaven-and-Hell-Bond) erfolgen. ...
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Bankwirtschaft
(
Renten
)
Rückzahlungsgewinn
Gewinn, der sich aus der Differenz zwischen dem niedrigeren Emissionskurs oder Kaufkurs und dem höheren Rückzahlungskurs ergibt. Der Rückzahlungsgewinn wird bei der Simple Yield-to-Maturity (Börsenformel) und Yield-to-Maturity berücksichtigt. Vgl. auch Rückzahlungsverlust, Deep Discount Bond. ...
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Bankwirtschaft
(
Renten
)
Rückzahlungskurs
Kurs, zu dem ein Zinsinstrument bei Fälligkeit getilgt wird. I.d.R. erfolgt die Rückzahlung zu pari, d.h. zum Nennwert. ...
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Bankwirtschaft
(
Renten
)
Rückzahlungsverlust
Verlust, der sich aus der Differenz zwischen dem höheren Emissionskurs oder Kaufkurs und dem niedrigeren Rückzahlungskurs ergibt. Der Rückzahlungsverlust wird bei der Simple Yield-to-Maturity (Börsenformel) und Yield-to-Maturity berücksichtigt. Gegensatz: Rückzahlungsgewinn. ...
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Bankwirtschaft
(
Renten
)
Rückzahlungswahlrecht
Recht des Emittenten eines Zinsinstruments, die Rückzahlung zum Nennwert oder in Abhängigkeit von einem bestimmten Index vorzunehmen. Vgl. Reverse Convertible. ...
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Bankwirtschaft
(
Renten
)
Run
Gläubigerrun. ...
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Bankrecht
(
Öffentliches Bankrecht
)
RZ
Abk. für Rechenzentrum. ...
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Bankwirtschaft
(
Bankrelevante Wirtschaftsinformatik
)
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