Rücklastschrift
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lastschrift, die „unanbringlich” (nicht buchbar) ist, für die der Zahlstelle kein Abbuchungsauftrag vorliegt, ausreichende Deckung nicht vorhanden ist oder bei der der Zahlungspflichtige der Belastung widersprochen hat.
Vgl. auch Lastschriftverkehr.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
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Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
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Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
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