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Abgabenordnung (AO)
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abgabenrechtliches Mantelgesetz, in dem Regelungen (insbesondere steuerverwaltungsrechtlicher Art) enthalten sind, die für alle oder für mehrere Steuerarten (Steuern, s. § 3 AO) nach Bundes- oder EU-Recht und teils (bei entsprechender Verweisung in Landesgesetzen oder in den von den Gemeinden verwalteten kommunalen Steuern) auch für andere Abgaben gelten. Die AO umfasst Vorschriften zu steuerrechtlichen Grundbegriffen, Steuerschuld-, Steuerverfahrens- sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht (Steuerstraftat, Steuerordnungswidrigkeiten).
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