Abgabenordnung (AO)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
abgabenrechtliches Mantelgesetz, in dem Regelungen (insbesondere steuerverwaltungsrechtlicher Art) enthalten sind, die für alle oder für mehrere Steuerarten (Steuern, s. § 3 AO) nach Bundes- oder EU-Recht und teils (bei entsprechender Verweisung in Landesgesetzen oder in den von den Gemeinden verwalteten kommunalen Steuern) auch für andere Abgaben gelten. Die AO umfasst Vorschriften zu steuerrechtlichen Grundbegriffen, Steuerschuld-, Steuerverfahrens- sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht (Steuerstraftat, Steuerordnungswidrigkeiten).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgaben
Abgabenordnung (AO)
Außensteuergesetz (AStG)
Betriebsaufspaltung
Betriebsstätte
Doppelbesteuerung
Doppelbesteuerungsabkommen
Drittorganschaft
Finanzgerichtsbarkeit
Gemeinschaftssteuern
Kontrollmitteilung
Quellensteuer nach der EU-Zinsrichtlinie
Steuerordnungswidrigkeiten
Steuersparmodelle
Steuerstundung
Zoll
Zwei-Konten-Modell
anrechenbare Kapitalertragsteuer
steuerliche Rechtsbehelfsverfahren
steuerrechtliche Verwaltungsanweisungen
eingehend
Abgabenordnung (AO)
ausgehend
eingehend
Abgabenordnung (AO)
ausgehend