Zitierfähige Version
absatzpolitische Instrumente
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Hilfsmittel, über die ein Kreditinstitut verfügt, um auf den einzelnen Absatzmärkten agieren und/oder reagieren zu können.
2. Systematisierung: Grundsätzlich existieren unterschiedliche Ansätze zur Kategorisierung der einem Kreditinstitut zur Verfügung stehenden absatzpolitischen Instrumente. Diese werden meist anhand der wesentlichen Entscheidungstatbestände, auf die ein Kreditinstitut zur aktiven Beeinflussung seiner Absatzmärkte zurückgreifen kann, in Instrumente der Produkt- und Sortimentspolitik, der Preis- und Konditionenpolitik, der Distributionspolitik sowie der Kommunikationspolitik (4P´s) unterschieden.
3. Produkt- und Sortimentspolitik: Die Instrumente der Produkt- und Sortimentspolitik dienen der Gestaltung der Leistungssubstanz und umfassen die Produktpolitik i.S.d. Leistungsartenpolitik, die Sortimentspolitik i.S.d. Leistungsprogrammpolitik sowie die Garantie- und Kundendienstpolitik als leistungsprogrammpolitische Nebenleistungen.
4. Preis- und Konditionenpolitik: Hierunter werden die Instrumente zur Abgeltung der Leistungsbereitschaft und der Leistungssubstanz zusammengefasst (Kontrahierungspolitik).
5. Distributionspolitik: Die distributionspolitischen Instrumente werden zur Gestaltung der Leistungsbereitschaft eingesetzt und beinhalten die Absatzwegepolitik sowie die Betriebs- und die Lieferbereitschaftspolitik.
6. Kommunikationspolitik: Im Rahmen der Kommunikationspolitik werden Instrumente zur Vermittlung von Informationen bzgl. der Leistungsbereitschaft, der Leistungssubstanz und deren Abgeltung eingesetzt. Hierzu zählen insb. die (Absatz-)Werbung, der Persönliche Verkauf, die Verkaufsförderung und die Öffentlichkeitsarbeit.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon