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Revision von Absicherung ohne Sicherheitsleistung vom 14.04.2020 - 18:16
Absicherung ohne Sicherheitsleistung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein Verfahren der Kreditrisikominderung, bei dem sich das mit der Risikoposition eines Instituts verbundene Kreditrisiko durch die Verpflichtung eines Dritten vermindert, bei Ausfall des Kreditnehmers oder bestimmten anderen Kreditereignissen eine Zahlung zu leisten (Art. 4 I Nr. 59 CRR).
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