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Absicherung ohne Sicherheitsleistung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein Verfahren der Kreditrisikominderung, bei dem sich das mit der Risikoposition eines Instituts verbundene Kreditrisiko durch die Verpflichtung eines Dritten vermindert, bei Ausfall des Kreditnehmers oder bestimmten anderen Kreditereignissen eine Zahlung zu leisten (Art. 4 I Nr. 59 CRR).

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