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Aktionär
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engl. Shareholder; Eigentümer von Aktien und damit Teilhaber (Gesellschafter) einer Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Aktionäre können natürliche Personen oder juristische Personen sein, aber auch offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen zwischen Aktionär und AG (Aktionärsrechte; Aktionärspflichten) werden im Wesentlichen durch Aktiengesetz (AktG) und Satzung der Gesellschaft bestimmt.
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