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Aktionärsschutz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wahrung der Interessen und Rechte des Aktionärs (Aktionärsrechte) einer Aktiengesellschaft (AG). Aktionärsschutz ist insbesondere bei der Publikums-AG (Publikumsgesellschaft) bedeutsam, deren (von der Geschäftsführung ausgeschlossenen) Anteilseignern (meistens Kleinaktionäre) es i.d.R. an dem nötigen Einfluss und der erforderlichen Sachkunde zur Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Vorstand, z.B. bei unternehmerischen Fehlentscheidungen, mangelt. Diverse Wertpapierschutzvereinigungen versuchen daher, Kleinanlegern einen qualifizierten und organisierten Aktionärsschutz zu bieten. Dem Schutz der Aktionäre dienen schließlich auch verschiedene Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) (z.B. § 58 zum Mindestausschüttungsgebot [Ausschüttung] und §§ 241 ff. zum Anfechtungsrecht des Aktionärs gegen in der Hauptversammlung [HV] gefasste Beschlüsse [Anfechtung]).

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