Anteilseigner
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anteilsinhaber, shareholder, Gesellschafter, bei Aktiengesellschaften (AG) Aktionär; natürliche Person oder juristische Person, die mit einer Einlage (i.d.R. Bareinlage) an einer Gesellschaft beteiligt ist (Beteiligung). Der Begriff Anteilseigner ist im juristischen Sprachgebrauch Mitgliedern von Kapitalgesellschaften vorbehalten, bei Personengesellschaften hingegen zur Beschreibung der Gesellschafterstellung weniger üblich.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
persönlich haftender Gesellschafter
eingehend
Anteilseigner
ausgehend
eingehend
- Aktionärsschutz
- Altaktionär
- Aufsichtsrat (AR)
- ausstehende Einlagen
- bankaufsichtliche Auskünfte und Prüfungen
- bedeutende Beteiligung i.S. des KWG
- Corporate Governance
- Dividendenpolitik
- Fusion
- GmbH & Co. KG
- Handelsbilanz
- Jahresabschluss der Kreditinstitute
- Jahresüberschuss
- Kapitalflussrechnung
- Konzernabschluss
- Kreditnehmerbegriff des KWG
- Körperschaftsteuer, steuerliche Erfassung der Dividenden/Gewinnanteile beim Anteilseigner
- Mitbestimmungsgesetz 1976
- Publikumsgesellschaft
- Rechnungswesen von Kreditinstituten
- Shareholder
- Umwandlung
Anteilseigner
ausgehend