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Revision von Aktivgeschäfte vom 23.10.2018 - 11:36
Aktivgeschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankgeschäfte, die auf der Aktivseite der Bankbilanz ausgewiesen werden, z.B. Kreditgeschäfte, aber auch eigene Anlagegeschäfte der Bank (Kauf von Wertpapieren oder Beteiligungen).
Gegensatz: Passivgeschäfte.
Vgl. auch bilanzunwirksame Geschäfte.
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