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Revision von Aktivgeschäfte vom 23.10.2018 - 11:36

Aktivgeschäfte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bankgeschäfte, die auf der Aktivseite der Bankbilanz ausgewiesen werden, z.B. Kreditgeschäfte, aber auch eigene Anlagegeschäfte der Bank (Kauf von Wertpapieren oder Beteiligungen).

    GegensatzPassivgeschäfte.

    Vgl. auch bilanzunwirksame Geschäfte.

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