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Altersvermögensgesetz (AVmG)
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Bundesgesetz, 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310), Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AVmG); regelt seit 1.1.2002 den Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge der gesetzlich Versicherten als vierte Säule der Altersversorgung. Die private Altersvorsorge in Form von Ratenzahlungen in kapitalgedeckte Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne oder Banksparpläne wird durch Zulagen und steuerliche Vorteile (Sonderausgabenabzug) gefördert. Die individuelle Verantwortung für die Altersversorgung sowie die betriebliche Altersversorgung erhalten eine größere Bedeutung. Mit der staatlich geförderten Altersvorsorge auf Kapitalbasis soll dem demografisch bedingt sinkenden Rentenniveau der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung begegnet und individuellen Versorgungslücken im Alter vorgebeugt werden. Insbesondere zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung enthält das seit 1.1.2018 gültige Betriebsrentenstärkungsgesetz grundlegende Neuregelungen.
Vgl. auch Altersvorsorgeprodukte, Rentenreform 2001.
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