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Anhang zum Jahresabschluss der Kreditinstitute, Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
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Angaben zu den auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1 HGB);
Angabe und Begründung von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 284 II Nr. 2 HGB);
Angabe der bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 IV, § 256 S. 1 HGB im Vergleich zum letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten Börsenkurs oder Markpreis entstehenden Unterschiedsbeträge (§ 284 II Nr. 3 HGB);
Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten (§ 284 II Nr. 4 HGB).
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