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Revision von Anwendungsprogramm vom 16.10.2018 - 12:00

Anwendungsprogramm

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Application Software, Applikation. Oberbegriff für ein Programm, das nicht Teil des Betriebssystems (Systemsoftware) ist.

    1. Individuelle Anwendungsprogramme sind auf die spezifischen Bedürfnisse eines Kreditinstituts abgestimmt und werden z.B. zur Kundeninformation und -beratung, zur Erfassung und Abwicklung von Bankgeschäften, im Handel usw. eingesetzt.

    2. Standard-Anwendungsprogramme sind hingegen weniger spezialisiert und können somit von vielen Instituten genutzt werden. Beispiele sind Programme für das Meldewesen, die Personalverwaltung usw.

    Vgl. auch Datenverarbeitung.

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