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Revision von Arbeitsdirektor vom 25.10.2018 - 18:51

Arbeitsdirektor

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    nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz sowie nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 (Mitbestimmung) zu bestellendes Mitglied des Vertretungsorgans (Vorstand, Geschäftsführer) einer Kapitalgesellschaft, das für Personal- und Sozialangelegenheiten zuständig ist (§ 33 I 1 MitbestG; nicht bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien, § 33 I 2 MitbestG). Anders als beim Montan-Mitbestimmungsgesetz kann der Arbeitsdirektor nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 auch gegen die Stimmen der Vertreter der Arbeitnehmer berufen und abberufen werden (§ 31 MitbestG).

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