Geschäftsführer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. im Rechtssinne nach § 6 I GmbHG notwendiges Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), durch das diese erst handlungsfähig wird. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich (§ 35 I GmbHG). Geschäftsführer können nur natürliche Personen mit unbeschränkter Geschäftsfähigkeit (§ 6 II 1 GmbHG) sein, die nicht zugleich auch Gesellschafter der GmbH sein müssen (Drittorganschaft). Mehrere Geschäftsführer sind im Zweifel gesamtvertretungsberechtigt (§ 35 II 1 GmbHG; Gesamtvertretung bei Gesellschaften).
2. Geschäftsführer ist im allgemeinen Sprachgebrauch auch der Leiter eines Unternehmens oder Verbandes.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
persönlich haftender Gesellschafter
eingehend
Geschäftsführer
ausgehend
eingehend
- Arbeitnehmer
- Arbeitsdirektor
- Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
- Gesamtvertretung bei Gesellschaften
- Geschäftsleiter
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- GmbH & Co. KG
- handelsrechtliche Vollmachten
- Handelsregister (HR)
- Insolvenzantrag
- juristische Person
- Kapitalgesellschaft & Co.
- Organkredite
- Personalorgankredite
- Stellvertretung
- Umwandlung
- vermögenswirksames Sparen
- Vinkulierung
Geschäftsführer
ausgehend