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Revision von Aufsichtskonvergenz vom 08.04.2020 - 15:36

Aufsichtskonvergenz

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    Die Aufsichtskonvergenz verfolgt das Ziel, dass aufsichtsrechtliche Vorschriften in den einzelnen Ländern einheitlich angewandt werden. Hierdurch soll ein effizientes Funktionieren der Finanzmärkte erreicht und die Finanzstabilität gestärkt werden. Darüber hinaus sollen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) geschaffen und der Aufsichtsarbitrage entgegengewirkt werden.

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