Aufsichtsarbitrage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versuch von Instituten, sich den regulatorischen Beschränkungen der Bankenaufsicht ihres Sitzstaates zu entziehen, indem sie einen Teil ihrer Geschäftsaktivitäten in Märkte verlagern, die weniger strengen Aufsichtsbestimmungen unterliegen.
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