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ausländische Einkünfte
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1. Begriff: gemäß § 34 d EStG Einkünfte aus einer in einem ausländischen Staat betriebenen Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die insbesondere durch eine in einem ausländischen Staat gelegene Betriebsstätte erzielt werden, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die in einem ausländischen Staat ausgeübt oder verwertet wird, Einkünfte aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die zum Anlagevermögen eines Betriebs gehören, wenn die Wirtschaftsgüter in einem ausländischen Staat belegen sind, Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn die Gesellschaft Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die in einem ausländischen Staat ausgeübt oder verwertet wird, Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, soweit das unbewegliche Vermögen oder die Sachinbegriffe in einem ausländischen Staat gelegen oder die Rechte zur Nutzung in einem ausländischen Staat überlassen worden sind sowie gewisse sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG, wenn der zur Leistung der wiederkehrenden Bezüge Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat, bei Spekulationsgeschäften nach § 23 EStG, wenn die veräußerten Wirtschaftsgüter in einem ausländischen Staat belegen sind.
2. Besteuerung: Doppelbesteuerung, Einkommensteuerermäßigung bei ausländischen Einkünften, Körperschaftsteuer, Anrechnungsmethode bei ausländischen Steuern.
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