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Revision von Ausschließlichkeitserklärung vom 15.11.2018 - 10:47

Ausschließlichkeitserklärung

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    Ausschließlichkeitsklausel; Nebenbestimmung eines Kreditvertrags mit Firmenkunden, welche den Kreditnehmer verpflichtet, nur bei dem kreditgebenden Institut Konten zu unterhalten und sämtliche Bankgeschäfte über die betreffende Bank abzuwickeln. Die Bank möchte sich dadurch u.a. bessere und umfassendere Einblicke in die Geschäftstätigkeit und -abwicklung des Kunden verschaffen. Ein Verstoß gegen die Ausschließlichkeitserklärung berechtigt das Kreditinstitut üblicherweise zur Kündigung des Darlehens.

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