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ausschüttungsgleiche Erträge

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gem. § 1 III 3 InvStG sind ausschüttungsgleiche Erträge die Überschüsse eines Investmentvermögens, die nicht zur Ausschüttung verwendet wurden und gespeist werden aus Erträgen aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, aus Spekulationsgeschäften i.S.v. § 23 I 1 Nr. 1, II EStG sowie aus Kapitalerträgen ohne die in § 1 III 3 Nr. 1 InvStG aufgezählten Ausnahmen. Das Gegenstück zu den ausschüttungsgleichen Erträgen sind die ausgeschütteten Erträge als die von einem Investmentvermögen zur Ausschüttung verwendeten Kapitalerträge, Erträge aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, sonstigen Erträgen und Veräußerungsgeschäften. Siehe auch Erträge aus Investmentanteilen.

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