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Revision von Ausübungswahlrecht vom 06.04.2018 - 20:28
Ausübungswahlrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Recht eines Optionsinhabers, bei Ausübung entweder eine Ausgleichszahlung (Cash Settlement) zu erhalten oder den Basiswert zu beziehen (physische Erfüllung).
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