Off-Balance-Sheet-Instrument
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Finanzinstrument, welches sich nicht in der Bilanz der beteiligten Parteien niederschlägt. Begründet wird die Nicht-Bilanzierung mit dem Grundsatz der Nicht-Bilanzierung schwebender Geschäfte, wonach Geschäfte, die von der zur Sachleistung verpflichteten Seite noch nicht erfüllt sind, nicht zu bilanzieren sind. § 249 I HGB schreibt allerdings eine Rückstellungsbildung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften vor. Zu den Off-Balance-Sheet-Instrumenten zählen derivative (Finanz-)Instrumente wie z.B. Financial Swaps, Optionen, Futures. Allerdings werden beispielsweise die Zinszahlungen bei Couponswaps an die und von der Gegenpartei als Zinsaufwand oder Zinsertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst. Über die Off-Balance-Sheet-Instrumente ist nach § 36 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung im Anhang zu informieren. Im Gegensatz zu Off-Balance-Sheet-Instrumenten werden On-Balance-Sheet-Instrumente in der Bilanz erfasst.