Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Barakkreditiv vom 16.11.2018 - 15:13

Barakkreditiv

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Akkreditiv, bei dem die Auszahlung des Akkreditivbetrages ohne eine Gegenleistung des Zahlungsempfängers erfolgt; synonyme Bezeichnungen: einfaches Akkreditiv, nicht bedingtes Kassa-Akkreditiv, Sicht-Akkreditiv. Im Normalfall ist lediglich eine Legitimation erforderlich bzw. eine Unterschrift zu leisten; ggf. muss der Zahlungsempfänger eine ihm vom Zahlungspflichtigen zugesandte Auszahlungsanweisung vorlegen. Ein Barakkreditiv bietet wegen der bedingungslosen Auszahlung dem Zahlungspflichtigen praktisch keine Sicherheiten und kommt deshalb nur selten vor.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com