Barakkreditiv
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Akkreditiv, bei dem die Auszahlung des Akkreditivbetrages ohne eine Gegenleistung des Zahlungsempfängers erfolgt; synonyme Bezeichnungen: einfaches Akkreditiv, nicht bedingtes Kassa-Akkreditiv, Sicht-Akkreditiv. Im Normalfall ist lediglich eine Legitimation erforderlich bzw. eine Unterschrift zu leisten; ggf. muss der Zahlungsempfänger eine ihm vom Zahlungspflichtigen zugesandte Auszahlungsanweisung vorlegen. Ein Barakkreditiv bietet wegen der bedingungslosen Auszahlung dem Zahlungspflichtigen praktisch keine Sicherheiten und kommt deshalb nur selten vor.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts
Besserungsschein
Depot A
Dokumentenakkreditiv
Dokumenteninkasso
Grandfathering
Grundbuch
Kerninflation
Konnossement
Konnossement, Arten
MaComp
Negoziierung
Quantitative Easing
Selbstorganschaft
Tapering
Umsatzsteuer bei Kreditinstituten
Zahlungsbedingungen im Außenhandel
akzessorische Kreditsicherheit
taper tantrum
öffentliches Register
eingehend
Barakkreditiv
ausgehend
eingehend
Barakkreditiv
ausgehend