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Revision von Bauspardarlehen vom 30.07.2012 - 18:21

Bauspardarlehen

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    Darlehen, das einem Bausparer als Gegenleistung für von ihm geleistete Bauspareinlagen von einer Bausparkasse zweckgebunden für bestimmte wohnungswirtschaftliche Maßnahmen (§ 1 III BausparkG) gewährt wird. Das Bauspardarlehen wird i.d.R. zweitrangig (Rang von Grundstücksrechten) durch Eintragung einer Grundschuld abgesichert. Voraussetzung für den Erhalt des Bauspardarlehens ist die Zuteilung. Das Bauspardarlehen wird i.d.R. in gleichbleibenden Raten getilgt. Dem in der Rate enthaltenen Zinsanteil liegt je nach Tarif ein Zinssatz von jährlich vier bis sechs Prozent zugrunde, der während der gesamten Dauer der Tilgung (meist ca. 10 Jahre) konstant bleibt. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.

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