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Bausparkassenverordnung (BausparkV)

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    ursprünglich vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (heute: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) erlassene Rechtsverordnung zum Schutz der Gläubiger von Bausparkassen, insbesondere der Bausparer, seit 1973 in Kraft. Die Verordnung regelt u. a. Großbausparverträge (Bausparverträge, bei denen die Bausparsumme 300.000 Euro übersteigt; § 2), die Begrenzung von Darlehen, die der Finanzierung von Bauvorhaben mit gewerblichem Charakter dienen (§ 3), sowie der Darlehen, die von Bausparkassen für Vorfinanzierungen und Zwischenfinanzierungen (Zwischenkredit) zur Verfügung gestellt werden (§ 1).

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