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Besitzkonstitut
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Rechtsverhältnis zwischen mittelbarem und unmittelbarem Besitzer, durch das der unmittelbare Besitzer (z.B. Wohnungsmieter) dem mittelbaren Besitzer (z.B. Wohnungsvermieter) gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt bzw. verpflichtet ist ("Besitzmittlungsverhältnis"). Beispiele: Miete, Leihe, Nießbrauch, Verwahrung. Im Kreditgeschäft wird bei der Sicherungsübereignung regelmäßig ein Besitzkonstitut vereinbart (durch das die Bank mittelbarer Besitzer des Sicherungsgutes wird, dessen unmittelbarer Besitzer der Kreditnehmer bleibt, vgl. §§ 930, 868 BGB).
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