Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Besserungsschein vom 16.01.2018 - 13:32

Besserungsschein

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. schriftliches, beim Forderungsverzicht des Gläubigers abgegebenes Versprechen des (zahlungsunfähigen) Schuldners, bei Besserung seiner Vermögensverhältnisse ihm zunächst erlassene Schulden ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

    2. bei Sanierung einer Aktiengesellschaft (AG) ausgegebener Genussschein, der Gläubigern bei Forderungsverzicht evtl. spätere Zahlungen verspricht. Ein Besserungsschein kann auch zur Entschädigung von Aktionären bei Verlusten aus Kapitalherabsetzungen bzw. Kapitalzusammenlegungen eingesetzt werden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com