Direkt zum Inhalt

Besserungsschein

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. schriftliches, beim Forderungsverzicht (Forderung) des Gläubigers abgegebenes Versprechen des (zahlungsunfähigen) Schuldners, bei Besserung seiner Vermögensverhältnisse ihm zunächst erlassene Schulden ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

    2. bei Sanierung einer Aktiengesellschaft (AG) ausgegebener Genussschein, der Gläubigern bei Forderungsverzicht evtl. spätere Zahlungen verspricht. Ein Besserungsschein kann auch zur Entschädigung von Aktionären bei Verlusten aus Kapitalherabsetzungen bzw. Kapitalzusammenlegungen eingesetzt werden.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Besserungsschein"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Besserungsschein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/besserungsschein-56181 node56181 Besserungsschein node59155 Kapitalzusammenlegung node56181->node59155 node59120 Kapitalherabsetzung node55499 Aktiengesellschaft (AG) node61113 Sanierung node59155->node59120 node59155->node55499 node59155->node61113
    Mindmap Besserungsschein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/besserungsschein-56181 node56181 Besserungsschein node59155 Kapitalzusammenlegung node56181->node59155

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete