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Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung im Vergleich

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wesentliche Unterschiede zwischen Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung bestehen bei:

    1) Messkategorie: Der Betriebsvermögensvergleich stellt eine vermögensorientierte Erfolgsmessung dar, die Einnahmenüberschussrechnung (auch Einnahmen-Ausgabenrechnung) eine zahlungsorientierte Erfolgsmessung.

    2) Bilanzumfang: Dem Betriebsvermögensvergleich liegt eine vollständige Bilanz zugrunde, deren Saldo das Eigenkapital ergibt, während die Einnahmenüberschussrechnung nur das abnutzbare Anlagevermögen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen, gegebene und erhaltene Kredite, durchlaufende Posten und die Kasse zur Eigenkapitalbestimmung heranzieht. Es kann von einer „Lückenbilanz” gesprochen werden, da Rückstellungen, steuerfreie Rücklagen, Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Rechnungsabgrenzungsposten nicht enthalten sind.

    3) Vermögensumfang: Im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs wird das notwendige und das gewillkürte Betriebsvermögen berücksichtigt. Im Rahmen der Einnahmen-Ausgabenrechnung wird diese Unterscheidung seit 2004 ebenfalls anerkannt (Rechtsprechungsänderung des BFH).

    4) Einkommensermittlungszeitraum: Im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs ist ein abweichendes Wirtschaftsjahr möglich. Bei der Einnahmenüberschussrechnung hingegen entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr. Eine Ausnahme besteht jeweils für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

    5) Umsatzsteuer (USt) samt Vorsteuer sind beim Betriebsvermögensvergleich erfolgsneutral, bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung jedoch erfolgswirksam, da sie hier nicht als durchlaufender Posten gelten.

    6) Abschreibungen: Im Gegensatz zum Betriebsvermögensvergleich gibt es bei der Einnahmenüberschussrechnung keine Teilwertabschreibung nach § 6 I EStG.

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