Bezugsrechtsabschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kursminderung bei Aktien nach Aufnahme des Handels mit Bezugsrechten (Bezugsrechtshandel) aufgrund einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Der Bezugsrechtsabschlag erfolgt am ersten Handelstag mit Bezugsrechten und wird durch einen entsprechenden Hinweis bei der Kursnotierung der Aktie (ex BR/ex Ber) gekennzeichnet (Bezugsrechtswert).
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