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Revision von Bezugsrechtshandel vom 09.04.2020 - 15:50
Bezugsrechtshandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
börsenmäßiger Handel mit Bezugsrechten auf junge Aktien. Er erstreckt sich auf die gesamte Bezugsfrist (mit Ausnahme der beiden letzten Bezugstage) und beginnt am ersten Tag der Bezugsfrist.
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