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- Revision von Bilanzanalyse, Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur vom 14.04.2020 - 19:02
- Revision von Bilanzanalyse, Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur vom 14.04.2020 - 15:44
- Revision von Bilanzanalyse, Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur vom 24.02.2020 - 15:13
- Revision von Bilanzanalyse, Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur vom 24.02.2020 - 12:07
- Revision von Bilanzanalyse, Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur vom 09.11.2018 - 15:04
Bilanzanalyse, Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur
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Zweck: Die Ermittlung und Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur dient dem Erkenntnisziel der finanzwirtschaftlichen Abschlussanalyse (Bilanzanalyse), also der Gewinnung von Informationen über die Kapitalverwendung (Vermögensstruktur), Kapitalaufbringung (Kapitalstruktur) und über die Beziehung zwischen Kapitalverwendung und -aufbringung (Asset-Liability-Management; Liquiditätsanalyse). Untersuchungsobjekt der Analyse der Vermögensstruktur sind Art und Zusammensetzung des Vermögens sowie die Dauer der Vermögensbindung. Die Analyse der Kapitalstruktur soll zum Zwecke der Abschätzung der Finanzierungsrisiken Aufschluss über die Quellen und Zusammensetzung nach Art, Sicherheit und Fristigkeit des Kapitals geben. Auch dieser Teil der Jahresabschlussanalyse stützt sich i.d.R. auf Kennzahlen, darunter insbesondere die folgenden:
(1) Eigenkapitalquote:
(2) Verschuldungsgrad:
verzinsliches langfristiges Fremdkapital + sonstiges Fremdkapital + eventuelle Dividendensumme/auszuschüttende Gewinne = wirtschaftliches Fremdkapital – monetäres Unmlaufvermögen (= flüssige Mittel + Wertpapiere des Umlaufvermögens + Forderungen mit Restlaufzeit ≤ 1 Jahr) = Effektivverschuldung.
Der statische Verschuldungsgrad gibt das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital an. Der dynamische Verschuldungsgrad umfasst hingegen die Anzahl der Wirtschaftsjahre, die benötigt werden, um aus dem Cashflow alle Schulden zu tilgen; er errechnet sich wie folgt:
wobei der bereinigte Cashflow i.Allg. folgendermaßen ermittelt wird:
Jahresüberschuss
+Abschreibungen auf Anlagen
+Abschreibungen auf Umlaufvermögen
+Erhöhung langfristiger und kurzfristiger Rückstellungen
-Auflösung von Rückstellungen
+Steuern von Einkommen, Ertrag und Vermögen
=unbereinigter Cashflow
±außerordentlicher Aufwand / außerordentlicher Ertrag (§ 285 Nr. 31 HGB)
=bereinigter Cashflow
(3) Umschlagsdauer des Gesamtkapitals (in Jahren):
(4) Dauerkapitalbedarf:
Eigenkapital vor Gewinnverwendung
- Entnahmen
+ langfristiges Fremdkapital
= langfristiges Gesamtkapital
- Sach- und Finanzanlagevermögen
- Vorratsmindestvermögen (eiserner Bestand), Material in Fabrikation
= Über-/Unterdeckung an langfristigem Kapital
(5) Deckungsverhältnisse des Dauerkapitalbedarfs:
(6) Pay back period (in Jahren; insbes. zur Investitionsbewertung):
(7) Liquiditätskennzahl (Liquidität 2. Grades):
Vgl. auch Kapitalflussrechnung, DVFA-Ergebnis. Umlaufvermögen und kurzfristiges Fremdkapital werden in ein Verhältnis zueinander gesetzt. Als Grundregel gilt: Das kurzfristige Fremdkapital sollte grundsätzlich durch Umlaufvermögen (Warenlager, Forderungen, Bankguthaben) zu mehr als 100 Prozent gedeckt sein. Als kurzfristiges Fremdkapital sind u. U. auch (nicht bilanzierte) Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschulden und ähnliche Positionen zu berücksichtigen. Andererseits schlagen Kreditreserven (nicht ausgenutzte Kreditlimite, nicht ausgezahlte Darlehen) positiv zu Buche.
(8) Lagerkennzahlen:
(a) Berechnung des Warenlager-Umschlages:
(b) Berechnung der Lagerdauer (in Tagen):
(9) Berechnung der Zahlungsbereitschaft der Kunden oder bei Lieferanten (in Tagen):
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