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Bilanzstruktur
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1. Allgemein: Die Bilanzstruktur wird durch den Anteil des Anlage- oder Umlaufvermögens am Gesamtvermögen (Vermögensstruktur) bzw. des Eigen- oder Fremdkapitals am Gesamtkapital (Kapitalstruktur) geprägt.
2. Die Untersuchung der Vermögensstruktur gibt Auskunft über Art und Zusammensetzung des Vermögens sowie die Dauer der Vermögensbindung. Die Geschwindigkeit, mit der die Vermögensteile durch den Umsatzprozess in liquide Mittel umgewandelt werden, ist für den Kapitalbedarf und damit (bei gegebener Kapitalstruktur) für die finanzielle Stabilität relevant. Mit abnehmender Dauer der Vermögensbindung wird zum einen das Liquiditätspotenzial erhöht und damit die Gefahr der Illiquidität verringert, zum anderen der Handlungsspielraum der Unternehmensleitung erhöht. Damit verstärkt sich auch die Anpassungsfähigkeit an Beschäftigungs- und Strukturveränderungen. In die Beurteilung müssen die Besonderheiten der jeweiligen Branche einfließen.
3. Die Untersuchung der Kapitalstruktur soll Finanzierungsrisiken besser erkennbar werden lassen. Dafür ist eine Analyse über Quellen und Zusammensetzung des Kapitals vorzunehmen. Grundsätzlich gilt, dass ein höherer Eigenkapitalanteil das Verlustausgleichspotential fördert und entsprechend bei größeren Risiken tendenziell ein höherer Eigenkapitalanteil als Haftungsmasse erforderlich ist.
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