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Bilanzsumme
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Summe der Aktiva bzw. Passiva in der (Bank-)Bilanz. Ihre Veränderungsrate wird vor allem im Bankbereich traditionell als Kennziffer für das Unternehmenswachstum verwendet. Unter der Voraussetzung, dass in der Bilanz nur Vermögensgegenstände ausgewiesen werden, entspricht die Bilanzsumme der Summe des Vermögens. Diese Voraussetzung ist bei Vorliegen eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages eindeutig nicht erfüllt, bei Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes zumindest zweifelhaft, da dieser das nach HGB üblicherweise zur Abgrenzung von Vermögensgegenständen herangezogene Kriterium der Einzelveräußerbarkeit nicht erfüllt und auch vom Gesetzgeber nur per Fiktion als Vermögensgegenstand eingestuft wird. Die Bilanzsumme ist – neben den Umsatzerlösen und der Anzahl der Arbeitnehmer – auch außerhalb des Bankbereichs ein Größenkriterium für Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB). Bei Kreditinstituten wird die Bilanzsumme unter Einbeziehung von Bilanzposten, die unterhalb der Bilanz ausgewiesen werden, insbesondere Indossamentsverbindlichkeiten aus Wechseln, zum Geschäftsvolumen erweitert.
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