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Revision von Bilanzvermerke „unter dem Strich” vom 09.11.2018 - 15:10

Bilanzvermerke „unter dem Strich”

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ausweis von Eventualverbindlichkeiten (Haftungsverhältnisse) und anderen Verpflichtungen („Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften”, „Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen” sowie „unwiderrufliche Kreditzusagen”) unter der Passivseite der Bankbilanz.

    Vgl. auch Bankbilanz, Formblatt nach der Rechnungslegungsverordnung, Passivposten der Bankbilanz.

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