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Revision von Bilanzvermerke „unter dem Strich” vom 09.11.2018 - 15:10
Bilanzvermerke „unter dem Strich”
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausweis von Eventualverbindlichkeiten (Haftungsverhältnisse) und anderen Verpflichtungen („Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften”, „Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen” sowie „unwiderrufliche Kreditzusagen”) unter der Passivseite der Bankbilanz.
Vgl. auch Bankbilanz, Formblatt nach der Rechnungslegungsverordnung, Passivposten der Bankbilanz.
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