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Revision von börsenfähige Wertpapiere vom 09.11.2018 - 18:19

börsenfähige Wertpapiere

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    Bezeichnung für Wertpapiere, die die Voraussetzungen einer Börsenzulassung erfüllen. Eine Definition von börsenfähigen Wertpapieren enthält § 7 II Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV). Bei Schuldverschreibungen genügt es, dass alle Stücke einer Emission hinsichtlich Verzinsung, Laufzeitbeginn und Fälligkeit einheitlich ausgestattet sind. Die Zulassungsvoraussetzungen, die das Wertpapier selbst betreffen, beziehen sich insbesondere auf den Mindestbetrag (z.B. § 2 BörsZulV), die Handelbarkeit (z.B. § 5 BörsZulV), die Gattung (z.B. § 7 BörsZulV) sowie die Streuung bei Aktien (z.B. § 9 BörsZulV). Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen differieren bei den diversen Handelssegmenten, die gewichtigsten Unterschiede betreffen das jeweilige Transparenzniveau und die Publizitätspflichten.

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