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Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
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Kurzbezeichnung: Deutsche Finanzagentur GmbH; im September 2000 gegründete, seit Mitte 2001 aktive Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Frankfurt/M. Alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Ziel der Gesellschaft ist es, das Schuldenmanagement des Bundes in einer einzigen Rechtsperson zu bündeln und kostenoptimiert auszurichten; Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen für das BMF bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes und seiner Sondervermögen auf den Finanzmärkten im Auftrag und für Rechnung des Bundes. Zur Erfüllung der Aufgabe gehören insbes. Dienstleistungen bei der Emission von Bundeswertpapieren, der Kreditaufnahme mittels Schuldscheindarlehen, dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente (Derivate) sowie bei Geldmarktgeschäften zum Ausgleich des Kontos der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Bundesbank. Durch das FMSA-Neuordnungsgesetz (v. 23.12.2016, BGBl. I S. 3171) ist die Finanzagentur seit 2018 mit der Trägerschaft der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FSMA) beliehen; zudem wurde das Management des bis dahin von der FSMA verwalteten Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) der Finanzagentur übertragen.
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