Gesetz zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung (BWpVerwG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundeswertpapierverwaltungsgesetz (BWpVerwG); Gesetz vom 11.12.2001 (BGBl. I S. 3519). Das BWpVerwG wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes am 1.8.2006 durch das Bundeschuldenwesengesetz (Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes) abgelöst.
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