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comply or explain-Prinzip
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Das comply or explain-Prinzip hat vor allem im Bereich Corporate Governance und im Rahmen der EU-weit einheitlichen Bankenaufsicht eine große Bedeutung. So wurde beispielsweise die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA von der EU mandatiert, ein einheitliches europäisches Regelwerk (Single Rule Book) für den Finanzsektor zu erarbeiten und fortzuentwickeln, um innerhalb ihres Mandats die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) für alle Marktteilnehmer in der EU voranzutreiben. Im Zuge dessen erlässt die EBA nach Art. 16 I VO (EU) 1093/2010 Leitlinien und gibt Empfehlungen zu bankenaufsichtsrechtlichen Fragestellungen heraus. Da die EBA jedoch nicht zu den rechtsetzenden Organen der EU gehört, entfalten ihre genannten Veröffentlichungen keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung. Jedoch müssen die von den Leitlinien und Empfehlungen angesprochenen Behörden und Institute „alle erforderlichen Anstrengungen [unternehmen], um diesen Leitlinien und Empfehlungen nachzukommen“ (Art. 16 III VO (EU) 1093/2010), weshalb man sich auf das comply or explain-Prinzip verständigt hat. Hiernach müssen die Behörden der EBA anzeigen, ob sie sich mit den Vorgaben der EBA einverstanden erklären (comply) oder zumindest beabsichtigen, diese zeitnah umzusetzen. Tun sie dies nicht, ist die Nichtbefolgung gegenüber der EBA zu begründen beziehungsweise zu erklären (explain).
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